Formulare  
   
Sehr geehrte Bürger und Bürgerinnen,
     
zur Vereinfachung des Verwaltungsaufwandes und im Sinne schneller Wege, finden Sie hier Satzungen und wichtige behördliche Antragsformulare unserer Gemeinde Tauscha und allgemeine Formulare vom Bundesministerium des Inneren. Ab sofort stehen Ihnen alle Satzungen, Formulare und allgemeine Formulare (Bundesministerium des Inneren) zum Ansehen und Ausdrucken zur Verfügung):
     
 
Satzungen
 
   
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  • Hauptsatzung
Sie regelt die grundsätzliche Aufgabenverteilung
zwischen Gemeinderat, Ausschüssen und dem Bürgermeister.
   
     
  • Feuerwehrsatzung
Regelt den Einsatz der Feuerwehr bei der Brandbekämpfung, dem Brandschutz und der Hilfeleistung von Menschen und Tieren bei Ungücksfällen und Notständen.
 
 
     
     
  • Betreuungssatzung
Regelt die Grundsätze der Betreibung der
Kindertagesstätten in Trägerschaft der Gemeinde
Tauscha, angefangen von der Anmeldung über
Aufsicht, Elternmitwirkung bis hin zur Abmeldung
der Kinder.
 
 
   
   
     
  • Hundesteuersatzung
Regelt die Grundsätze der Hundehaltung u.ä.
     
  • Elternbeitragssatzung
Regelt die Beiträge für den Besuch im Kindergarten und Kinderkrippe in der Gemeinde gestaffelt nach Einrichtungsart und Anzahl der angemeldeten Kinder.
 
 
     
  • Polizeiverordnung
Regelt die Grundsätze gegen umweltschädliches Verhalten und Lärmbelästigung, zum Schutz vor öffentlichen Beeinträchtigungen und über das Anbringen von Hausnummern.
     
  • Trinkwassergebührensatzung
Regelt die Trinkwasserversorgung der Gemeinde
Tauscha in den Ortsteilen Kleinnaundorf, Tauscha
und Würschnitz (Verteilungsgebiet) als eine öffent-
liche Einrichtung zur Versorgung mit Trinkwasser.
 
 
   
     
 
Formulare
 
     
  • Einzugsermächtigung
 
     
  • An- und Abmeldung zur Hundesteuer
     
  • Schankgenehmigung
     
     
 
Hinweis zur Einzugsermächtigung:
     
Sollten Sie bei einer Bank oder Sparkasse ein Girokonto führen, können Sie uns
durch Ihre Beteiligung an diesem Einzugsermächtigungsverfahren helfen, un-
sere Verwaltung zu rationalisieren und somit Steuergelder zu sparen. Durch die
Einzugsermächtigung profitieren Sie von folgenden Vorteilen:
 
  • die Überwachung Ihrer Zahlungstermine entfällt,
  • unnötige Säumniszinsen (bis 12% jährlich) und Mahngebühren entstehen Ihnen nicht,
  • der Weg zur Stadt/Gemeinde-Kreiskasse oder das Schreiben von Überweisungen entfällt,
  • Nachteile entstehen Ihnen nicht, weil die Einzugsermächtigung von Ihnen jederzeit zurückgenommen werden kann und nur fällige Forderungen eingezogen werden.
 
 
Im Formular-Center finden Sie die Formulare der Bundesverwaltung für verschie-
dene Benutzergruppen thematisch sortiert zum praktischen Download vorberei-
tet.
 
(Zum Ansehen und Ausdrucken benötigen Sie den Acrobat Reader , den Sie
 
sich hier herunterladen können.)